Impressum
Leistungen Arbeitsschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung durch
Erfassen der Betriebsorganisation
Festlegen des zu beurteilenden Arbeitsbereiches und zugeordneter Tätigkeiten
Erfassen möglicher Gefährdungen und Belastungen
Beurteilen bereits bestehender Maßnahmen
Festlegen erforderlicher Schutzmaßnahmen
Priorisieren erforderlicher Schutzmaßnahmen
Überwachen der Umsetzung der Schutzmaßnahmen
Überprüfen der Wirksamkeit
Dokumentieren der Ergebnisse