Sicherheitstechnische Betreuung gem. § 6 AsiG durch Beratung
- der Verantwortlichen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- bei der Beschaffung und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- bei der Auswahl von Schutzausrüstungen
- bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und weiteren Fragen der Ergonomie
Betriebsbegehungen
- Durchführen von regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Erstellen der Dokumentation
Teilnahme an Begehungen mit Aufsichtsbehörden
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